Gemeinsam Gutes tun. Gemeinsam etwas bewegen. Gemeinsam anderen helfen. Regional und vor Ort. Das ist das Motto der Bürgerstiftung Wilhermsdorf. Was aber ist eine Bürgerstiftung überhaupt? Sie ist eine unabhängige, autonom handelnde, gemeinnützige Stiftung von Bürgern für Bürger mit möglichst breitem Stiftungszweck. Sie engagiert sich nachhaltig und dauerhaft für das Gemeinwesen und ist in der Regel fördernd und operativ für alle Bürger im Einzugsgebiet tätig. Sie unterstützt mit ihrer Arbeit bürgerschaftliches Engagement.
Gute Gründe für die Bürgerstiftung Wilhermsdorf
Für Bürgerinnen und Bürger bietet eine Bürgerstiftung vielfältige Möglichkeiten:
- Mit ihr können dauerhaft Projekte in Wilhermsdorf zur Förderung des Gemeinwohls unterstützt werden.
- Mit einer Zustiftung kann ein persönliches Zeichen gesetzt werden – für sich selbst, für einen Lebenspartner, für die Gemeinde Wilhermsdorf.
- Es kann etwas von dem weitergegeben werden, was man selbst im Leben erhalten hat.
- Es kann gesellschaftliche Verantwortung übernommen und gesellschaftliches Engagement gelebt werden.
- Zuwendungen an die Stiftung können steuerlich geltend gemacht werden.
- Es kann anonym oder öffentlich gestiftet und damit etwas ewig Wirkendes geschaffen werden.
Gemeinsam etwas bewegen, gemeinsam auch schier unüberwindbare Probleme lösen. Gutes tun und Anderen helfen – das ist eine Aufgabe, die für jeden selbstverständlich sein sollte. Auch Sie können die Bürgerstiftung wie auch alle anderen Stiftungen der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Fürth unterstützen - bequem online oder auch per Überweisung.
Bankverbindung der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Fürth:
IBAN: DE56 7625 0000 0009 9535 63
BIC: BYLADEM1SFU
Bankname: Sparkasse Fürth
Verwendungszweck: Bürgerstiftung Wilhermsdorf
Ihre Zuwendung kann steuerlich geltend gemacht werden. Zuwendungen bis einschließlich 300,00 Euro können Sie einfach mittels Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug steuerlich geltend machen. Übersteigt Ihre Zuwendung den Betrag von 300,00 Euro, senden wir Ihnen gerne eine Zuwendungsbestätigung zu. Bitte geben Sie hierfür im Verwendungszweck Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift an. Lebzeitige Zuwendungen unter 500,00 Euro werden als Spende zeitnah für die Zwecke der Stiftung verwendet. Lebzeitige Zuwendungen ab 500,00 Euro erhöhen ohne eine anderweitige Festlegung zu 80% das Stiftungsvermögen und werden zu 20% für die Zwecke der Stiftung verwandt. Spenden sind in jeder Höhe möglich.