Im Rahmen der Stiftergemeinschaft können Stifterinnen und Stifter schnell und einfach ihre Unterstiftung mit eigenem Namen errichten. Diese wird zivilrechtlich in Form einer Treuhandstiftung und steuerlich als Zustiftung zur nicht rechtsfähigen Stiftergemeinschaft geführt.
Im Gegensatz zu einer Spende, die sofort von der Empfängerorganisation für deren Zweckverwirklichung verwandt wird, bleibt das Stiftungsvermögen dauerhaft erhalten. Nur die Erträge aus dem Stiftungsvermögen dienen der langfristigen Verfolgung des Stiftungszwecks im Namen der Stifterinnen und Stifter. Dabei wird der Zweck - z. B. Umwelt-, Natur- oder Tierschutz, Jugend- oder Altenhilfe - von den Stiftenden selbst bestimmt.
Vermachen Sie z. B. einer Forschungseinrichtung per Testament Ihr Vermögen als Spende, so wird diese Spende zeitnah verbraucht. Ihr Name und Ihre großzügige Zuwendung geraten schnell in Vergessenheit.
Errichten Sie hingegen Ihre Stiftung in der Stiftergemeinschaft zu Gunsten einer Forschungseinrichtung, so wird das Stiftungsvermögen angelegt und die von Ihnen begünstigte Forschungseinrichtung erhält Jahr für Jahr in Ihrem Namen die Erträge aus dem Stiftungsvermögen. Ihr Name und Ihre Verbundenheit mit der Forschungseinrichtung bleiben über die jährlichen Zuwendungen hinaus dauerhaft in Erinnerung.
Ja, dies ist in der Stiftergemeinschaft sogar die Regel. Die Stiftung kann Ihren Namen ebenso tragen wie zusätzlich den Namen Ihres Lebenspartners. Sie kann auch über die Namensgebung an bereits verstorbene Angehörige erinnern. Mit Ihrer Stiftung in der Stiftergemeinschaft ist es möglich, Ihren Namen und Ihre Interessen weit über Ihr eigenes Leben hinaus zu erhalten.
Das gesamte Stiftungsvermögen aller Stifterinnen und Stifter einer Stiftergemeinschaft wird gemeinsam in einem Depot verwaltet. Dazu schreibt die DT Deutsche Stiftungstreuhand AG: "Durch das wachsende Stiftungsvermögen partizipieren damit auch kleinere Stiftungen von den Ertragschancen der breiteren Portfoliostruktur, die durch die Sammelanlage aller Stiftungsvermögen in der Regel gestaltet werden kann."