„Kann die Stiftung meinen Namen tragen? Ja, aber es muss nicht sein." In der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Fürth gibt es viele Unterstiftungen, die die Namen der Stifterinnen und Stifter, das eingebrachte Stiftungskapital und die jeweiligen Stiftungszwecke auf ausdrücklichen Kundenwunsch nicht veröffentlichen wollen. In diesen privaten Namensstiftungen bleiben die Stiftenden anonym, Spenden oder Zustiftungen finden nur durch die Stifterin oder den Stifter selbst statt.
Anders bei den fördernden Stiftungen (Themenstiftungen) in der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Fürth. Sie sind offen für Zuwendungen in das Grundstockvermögen und Spenden von Außen, es können also auch andere Personen, Firmen, Vereine oder Institute die Arbeit der Stiftungen finanziell unterstützen. Diese Stiftungen tragen oft den Namen des Stiftenden, der Ehepartnerin oder des Ehepartners. Beispiele sind Rolf Mergenthaler Kinder- und Jugendklinik Fürth Stiftung, die Lilo Meier Musikschule Fürth Stiftung oder auch die Dr. Andrea Fetz Stiftungen für Tafeln in Stadt und Landkreis Fürth.
Stiftungen sind normalerweise für die Ewigkeit angelegt. Manchmal aber möchten die Stifterin oder der Stifter mit dem Vermögen größere Projekte unterstützen – über einen Zeitraum von mehreren Jahren oder auch Jahrzehnten. Hierbei soll das Grundstockvermögen nach dem Willen des Stiftenden in einer bestimmten Zeitspanne ganz oder zum Teil für die Verwirklichung des Stiftungszwecks eingesetzt werden. Dabei handelt es sich um eine Verbrauchsstiftung. Beide Formen können auch kombiniert werden, Verbrauchsanteile und Ewigkeitsstiftung. Bitte beachten Sie gegebenenfalls unterschiedliche steuerliche Rahmenbedingungen und lassen Sie sich hierzu von einem Steuerexperten im Detail beraten. Gerne können Sie auch mit uns Kontakt aufnehmen.