Kuratorium

Zu den Aufgaben des Kuratoriums der Stiftung "Stiftergemeinschaft der Sparkasse Fürth" zählen u.a. die Aufsicht über die ordnungsgemäße Stiftungsverwaltung, die Feststellung des Jahresabschlusses und die Festlegung der zu fördernden Einrichtungen, falls es keine Festlegung seitens der Stifter gibt.

Zusammensetzung und Aufgaben des Kuratoriums

Die Sparkasse Fürth als Gründungsstifterin der Stiftung "Stiftergemeinschaft der Sparkasse Fürth" kann bis zu sieben Kuratorinnen und Kuratoren bestellen und abberufen. Alle Mitglieder des Kuratoriums sind ehrenamtlich tätig und erfahrene Persönlichkeiten aus der Region.

Das Kuratorium hat die Aufsicht über die ordnungsgemäße Stiftungsverwaltung durch die Stiftungstreuhänderin, überwacht und kontrolliert die Mittelverwendung, legt die fördernden Projekte fest, soweit es keine Bestimmungen von den jeweiligen Stifterinnen und Stiftern selbst gibt. Schließlich gehört auch die Feststellung des Jahresabschlusses zum Aufgabengebiet des Kuratoriums. 

Die Stiftergemeinschaft Fürth wird von der renommierten DT Deutsche Stiftungstreuhand AG aus Fürth verwaltet.

Den Vorsitz des Kuratoriums hat der Vorstandsvorsitzende der Sparkasse Fürth. Weitere Mitglieder:

  • Vorstand der Sparkasse Fürth
  • Oberbürgermeister der Stadt Fürth
  • Landrat des Landkreises Fürth
  • Zwei Stifterinnen oder Stifter der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Fürth