Die Stiftungen in der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Fürth decken eine Vielzahl von Themen ab. Ob Kultur oder Brauchtum, Bildung, Sport oder Musik, Senioren, Kinder oder Familien, Soziales oder Medizin, die Stiftungen tun Gutes in vielen Bereichen der Region. Auch Sie können die Stiftungen in ihrer Arbeit unterstützen. Durch Spenden oder Zuwendung in das dauerhaft zu erhaltende Vermögen der Stiftung (Grundstock).
Mit der Funktion "Direkt spenden" können Sie sicher und schnell einen Betrag an die Stiftung Ihrer Wahl in der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Fürth per SEPA-Lastschrift spenden. Dazu werden Sie auf die Seite des Treuhänders der Stiftergemeinschaft, die DT Deutsche Stiftungstreuhand AG, geleitet.
Geben Sie hier einfach gewünschten Betrag ein (ab 5 €, voreingestellt sind 50 €) oder verschieben Sie das Herz. Dann können Sie noch entscheiden, ob Sie einmalig oder wiederkehrend spenden wollen. Sie können die Spende auch verschenken. Dazu einfach den Anweisungen auf dem Bildschirm folgen. Zum Abschluss auf "Jetzt spenden" klicken. Vielen Dank für Ihre Spende.
Spenden Sie einfach den gewünschten Betrag (maximal 300 Euro) an das Stiftungsprojekt Ihrer Wahl – über den Button "Direkt Spenden“. Oder unterstützen Sie die Stiftung mit einer Zuwendung in das Grundstockvermögen. Somit erhöhen Sie auch die kommenden Ausschüttungen, die durch den höheren Zinsertrag ausschüttet werden. Für Zuwendungen oder bei Spenden über 300 Euro wenden Sie sich bitte direkt an die Stiftungsexperten der Sparkasse Fürth.
Bitte beachten: Ihre Zuwendung kann steuerlich geltend gemacht werden. Zuwendungen bis einschließlich 300,00 Euro können Sie einfach mittels Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug steuerlich geltend machen. Übersteigt Ihre Zuwendung den Betrag von 300,00 Euro, senden wir Ihnen gerne eine Zuwendungsbestätigung zu. Bitte geben Sie hierfür im Verwendungszweck Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift an. Lebzeitige Zuwendungen unter 500,00 Euro werden als Spende zeitnah für die Zwecke der Stiftung verwendet. Lebzeitige Zuwendungen ab 500,00 Euro erhöhen ohne eine anderweitige Festlegung zu 80% das Stiftungsvermögen und werden zu 20% für die Zwecke der Stiftung verwandt. Spenden sind in jeder Höhe möglich.
Die Kontaktdaten unserer Stiftungsexperten finden Sie hier.