„Gewalt gegen Frauen ist ein immenses gesellschaftliches Problem mit enormen Folgekosten: ein Problem der inneren Sicherheit“, erklärt FHK-Geschäftsführerin Sibylle Schreiber (Frauenhauskoordinierung e. V.). So verzeichnet das am Dienstag veröffentlichte Bundeslagebild geschlechtsspezifische Gewalt eine kontinuierliche Zunahme von Gewalt gegen Frauen und Mädchen – und 360 Femizide allein im vergangenen Jahr. „Nette Worte und Absichtsbekundungen am 25. November reichen nicht aus, um täglich Menschenleben zu schützen“, so Schreiber weiter in der Pressemeldung des FHK.
Ob und unter welchen Bedingungen Betroffene geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt in Deutschland Schutz finden, hängt derzeit erheblich von Wohnort und Lebenssituation der Betroffenen ab. Bundesweit fehlen über 14.000 Frauenhausplätze. Täglich müssen schutzsuchende Frauen und Kinder aus Platzmangel abgewiesen werden. Mehr als jede vierte der aufgenommenen Frauen muss den eigenen Schutz anteilig oder ganz selbst finanzieren. Damit wird Deutschland seinen Verpflichtungen aus internationalen Abkommen wie der Istanbul-Konvention oder der EU-Richtline zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt nicht gerecht.
„Jede Frau, die Opfer von Gewalt wird, ist eine zu viel. Wir müssen sicherstellen, dass Frauen in Deutschland vor Gewalt geschützt sind. Jeder Mensch hat das Recht auf ein Leben frei von Gewalt“, so Christiane Völz, Vorstandsvorsitzende von FHK. (Quelle: Pressemeldung FHK)
Frauenhäuser sind ein zentraler Baustein
Aktuell gibt es bundesweit etwa 350 Frauenhäuser, 100 Schutzwohnungen und mehr als 600 Beratungsstellen. Der Zugang zu solchen Angeboten ist nicht in allen Bundesländern gleich gut. Rund 14.200 Frauen mit 16.000 Kindern suchten im vergangenen Jahr in Frauenhäusern und Schutzwohnungen Zuflucht (Quelle ZDF). Damit ist Deutschland aber noch weit von den in der Instanbul-Konvention empfohlenen 2,5 Plätzen auf 10.000 Einwohner entfernt. Die Lage in den Bundesländern ist sehr unterschiedlich, nach Angaben der Ministerien und Berechnungen des Evangelischen Pressedienstes ergibt sich folgendes Bild:
- Saarland und Sachsen-Anhalt: rund 0,6 Plätze
- Bayern, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, NRW, Sachsen und Thüringen: rund 0,7 bis 0,8 Plätze
- Mecklenburg-Vorpommern: 1 Platz
- Brandenburg, Berlin, Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen. Etwa 1,2 bis 1,6 Plätzen.
- Bremen: 2,1 Plätze
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