Bürgerstiftung Langenzenn

Bürgerstiftungen

Von Bürgern für Bürger - Bürgerstiftungen engagieren sich nachhaltig und dauerhaft für das Gemeinwesen in einem geographisch begrenzten Raum und sind in der Regel fördernd und operativ für alle Bürger ihres definierten Einzugsgebietes tätig. Sie handeln unabhängig, autonom und gemeinnützig.

Bürgerstiftungen im Überblick



Bürgerstiftung Langenzenn

Hilfe spenden, Zukunft stiften - das ist das Motto der Bürgerstiftung Langezenn. Gemeinsam möchte sie mit den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde etwas bewegen. Im Unterschied zu herkömmlichen Stiftungen wird das Stiftungskapital einer Bürgerstiftung von mehreren Stiftern aufgebracht, die Erträge können in eine Vielzahl von Förderzwecken fließen. Unsere Bürgerstiftung bietet nun jedem Bürger, der sich gerne für seine Heimatstadt engagieren möchte, eine Möglichkeit, aktiv zu werden. Jeder kann Stifterin oder Stifter werden. Auch Unternehmen bietet die Bürgerstiftung eine Möglichkeit, an ihrem Standort in Aktion zu treten.

Über die Gründung der Bürgerstiftung Langenzenn berichtete die lokale Presse ausführlich. Sie ist u. a. auf folgenden Gebieten zum Wohle der Bevölkerung der Stadt Langenzenn tätig:

  • öffentliches Gesundheitswesen,
  • Jugend- und Altenhilfe,
  • Kultur, Kunst und Denkmalpflege,
  • Erziehung, Volks- und Berufsbildung, Studentenhilfe,
  • Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege,
  • Freie Wohlfahrtspflege,
  • Rettung aus Lebensgefahr,
  • Tierschutz,
  • Sport,
  • Heimatpflege und Heimatkunde,
  • Wissenschaft und Forschung,
  • Religion, Mildtätigkeit, kirchliche Zwecke.

Über die jährliche Verwendung der Erträge aus dem Stiftungskapital entscheidet der Stiftungsrat zum Wohle der Bevölkerung der Stadt Langenzenn.
Der Stiftungsrat wird mit folgenden Personen besetzt: dem ersten Bürgermeister der Stadt Langenzenn als festes Mitglied und mit je einer Person pro Fraktion (für die jede Fraktion ein Vorschlagsrecht besitzt). Zudem kann der Stadtrat bei namhaften Zustiftungen weitere Personen in den Stiftungsrat aufnehmen.

Gute Gründe für die Bürgerstiftung

  • Ich kann dauerhaft Projekte in Langenzenn zur Förderung des Gemeinwohls unterstützen.
  • Ich kann mit einer Zustiftung ein persönliches Zeichen setzen – für mich selbst, für meinen Lebenspartner, für die Stadt Langenzenn.
  • Ich kann etwas von dem weitergeben, was ich selbst im Leben erhalten habe und übernehme gesellschaftliche Verantwortung.
  • Ich kann meine Zuwendungen an die Stiftung steuerlich
    geltend machen.
  • Ich kann anonym oder öffentlich stiften und damit
    etwas ewig Wirkendes schaffen.

Die Bürgerstiftung braucht Ihre Unterstützung

Sie möchten sich als Stifterin oder Stifter für die Bürgerstiftung Langenzenn engagieren? Dann wenden Sie sich bitte an die Stadt Langenzenn oder an die Stiftungsexperten der Sparkasse Fürth, die ausführliches Informationsmaterial für Sie bereit halten.

Selbstverständlich nimmt die Bürgerstiftung Langenzenn nicht nur Zustiftungen, sondern auch Spenden entgegen. Stiftungszuwendungen können steuerlich geltend gemacht werden.

Ab einem Betrag von 500 Euro erhöht Ihre Zuwendung das Stiftungsvermögen, soweit sie nicht als Spende gekennzeichnet wurde. Spenden sind in jeder Höhe möglich.

Presseberichte - Bürgerstiftung Langenzenn

Bankverbindung der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Fürth:

IBAN: DE56 7625 0000 0009 9535 63
BIC: BYLADEM1SFU
Bankname: Sparkasse Fürth
Verwendungszweck: Bürgerstiftung Langenzenn

Ihre Zuwendung kann steuerlich geltend gemacht werden. Zuwendungen bis einschließlich 300,00 Euro können Sie einfach mittels Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug steuerlich geltend machen. Übersteigt Ihre Zuwendung den Betrag von 300,00 Euro, senden wir Ihnen gerne eine Zuwendungsbestätigung zu. Bitte geben Sie hierfür im Verwendungszweck Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift an. Lebzeitige Zuwendungen unter 500,00 Euro werden als Spende zeitnah für die Zwecke der Stiftung verwendet. Lebzeitige Zuwendungen ab 500,00 Euro erhöhen ohne eine anderweitige Festlegung zu 80% das Stiftungsvermögen und werden zu 20% für die Zwecke der Stiftung verwandt. Spenden sind in jeder Höhe möglich.