• Stiftergemeinschaft Fürth

Bürgerstiftungen

Von Bürgern für Bürger - Bürgerstiftungen engagieren sich nachhaltig und dauerhaft für das Gemeinwesen in einem geographisch begrenzten Raum und sind in der Regel fördernd und operativ für alle Bürger ihres definierten Einzugsgebietes tätig. Sie handeln unabhängig, autonom und gemeinnützig.

Bürgerstiftungen im Überblick



Bürgerstiftung Puschendorf

Um unsere Träume und Visionen von einer noch lebenswerteren Gemeinde umsetzen zu können, müssen wir gemeinsam an einem Strang ziehen.

Deshalb hat der Gemeinderat Puschendorf beschlossen, die "Bürgerstiftung Puschendorf" zu gründen. Ziel der Stiftung ist es, innerhalb von Puschendorf positiv zu wirken, und dies unabhängig von der Gemeinde. Die gemeinnützigen Zwecke, die die Stiftung künftig fördern möchte, sind so weit gefächert, wie das Leben selbst.

Förderzwecke:

  • Kinder-, Jugend-, Senioren-Arbeit
  • öffentliches Gesundheitswesen
  • Kultur-, Musik-, Kunst- und Denkmalpflege
  • Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe
  • Umwelt- und Naturschutz sowie Landschaftspflege
  • Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege
  • Rettung aus Lebensgefahr
  • Tierschutz
  • Sport
  • Heimatpflege und Heimatkunde
  • Gemeinde-Partnerschaften
  • Wissenschaft und Forschung
  • Religion
  • kirchliche Zwecke
  • Mildtätigkeit.

Der Stiftungsrat, also eine "Kommission", wacht darüber, dass die Stiftung im Bestand gesichert ist und ordnungsgemäß arbeitet. Der Rat entscheidet auch über die laut Satzung zweckgemäße Verwendung der ausschüttbaren Gelder. Sämtliche Vorgänge werden nach der Errichtung der Stiftung ausschließlich von ihren eigenen Organen bestimmt, unabhängig von den politischen Vorgängen etwa in der Gemeinde.

Die Bürgerstiftung braucht Ihre Unterstützung

Sie möchten sich als Stifterin oder Stifter für die "Bürgerstiftung Puschendorf" engagieren? Dann wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Puschendorf oder an die Stiftungsexperten der Sparkasse Fürth, die ausführliches Informationsmaterial für Sie bereit halten.

Selbstverständlich nimmt die "Bürgerstiftung Puschendorf" nicht nur Zustiftungen, sondern auch Spenden entgegen. Stiftungszuwendungen können steuerlich geltend gemacht werden.

Ab einem Betrag von 500 Euro erhöht Ihre Zuwendung das Stiftungsvermögen, soweit sie nicht als Spende gekennzeichnet wurde. Spenden sind in jeder Höhe möglich.

Bankverbindung der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Fürth:

IBAN: DE56 7625 0000 0009 9535 63
BIC: BYLADEM1SFU
Bankname: Sparkasse Fürth
Verwendungszweck: Bürgerstiftung Puschendorf

Ihre Zuwendung kann steuerlich geltend gemacht werden. Zuwendungen bis einschließlich 300,00 Euro können Sie einfach mittels Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug steuerlich geltend machen. Übersteigt Ihre Zuwendung den Betrag von 300,00 Euro, senden wir Ihnen gerne eine Zuwendungsbestätigung zu. Bitte geben Sie hierfür im Verwendungszweck Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift an. Lebzeitige Zuwendungen unter 500,00 Euro werden als Spende zeitnah für die Zwecke der Stiftung verwendet. Lebzeitige Zuwendungen ab 500,00 Euro erhöhen ohne eine anderweitige Festlegung zu 80% das Stiftungsvermögen und werden zu 20% für die Zwecke der Stiftung verwandt. Spenden sind in jeder Höhe möglich.