Die „Bürgerstiftung Großhabersdorf“ ist eine nichtselbständige Stiftung und der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Fürth angegliedert. Durch einen langfristigen Vermögensaufbau sollen aus dem Stiftungskapital Projekte gefördert werden, die direkt den Bürgerinnen und Bürgern unserer Gemeinde zu Gute kommen. Auch viele kleine Beiträge werden irgendwann zu etwas Großem und sind ein wichtiger Schritt in Richtung Zukunft.
Die "Bürgerstiftung Großhabersdorf" ist u.a. auf folgenden Gebieten
zum Wohl der Bevölkerung der Gemeinde Großhabersdorf tätig:
Über die jährliche Verwendung der Erträge aus dem Stiftungskapital entscheidet der Stiftungsrat zum Wohle der Bevölkerung der Gemeinde Großhabersdorf.
Zudem kann der Gemeinderat bei namhaften Zustiftungen weitere Personen in den Stiftungsrat aufnehmen.
Sie möchten sich als Stifterin oder Stifter für die "Bürgerstiftung Großhabersdorf" engagieren? Dann wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Großhabersdorf oder an die Stiftungsexperten der Sparkasse Fürth, die ausführliches Informationsmaterial für Sie bereit halten.
Selbstverständlich nimmt die "Bürgerstiftung Großhabersdorf" nicht nur Zustiftungen, sondern auch Spenden entgegen. Stiftungszuwendungen können steuerlich geltend gemacht werden.
Ab einem Betrag von 500 Euro erhöht Ihre Zuwendung das Stiftungsvermögen, soweit sie nicht als Spende gekennzeichnet wurde. Spenden sind in jeder Höhe möglich.
IBAN: DE56 7625 0000 0009 9535 63
BIC: BYLADEM1SFU
Bankname: Sparkasse Fürth
Verwendungszweck: Bürgerstiftung Großhabersdorf
Ihre Zuwendung kann steuerlich geltend gemacht werden. Zuwendungen bis einschließlich 300,00 Euro können Sie einfach mittels Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug steuerlich geltend machen. Übersteigt Ihre Zuwendung den Betrag von 300,00 Euro, senden wir Ihnen gerne eine Zuwendungsbestätigung zu. Bitte geben Sie hierfür im Verwendungszweck Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift an. Lebzeitige Zuwendungen unter 500,00 Euro werden als Spende zeitnah für die Zwecke der Stiftung verwendet. Lebzeitige Zuwendungen ab 500,00 Euro erhöhen ohne eine anderweitige Festlegung zu 80% das Stiftungsvermögen und werden zu 20% für die Zwecke der Stiftung verwandt. Spenden sind in jeder Höhe möglich.