Hilfe spenden, Zukunft stiften - das ist das Motto der Bürgerstiftung Langezenn. Gemeinsam möchte sie mit den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde etwas bewegen. Im Unterschied zu herkömmlichen Stiftungen wird das Stiftungskapital einer Bürgerstiftung von mehreren Stiftern aufgebracht, die Erträge können in eine Vielzahl von Förderzwecken fließen. Unsere Bürgerstiftung bietet nun jedem Bürger, der sich gerne für seine Heimatstadt engagieren möchte, eine Möglichkeit, aktiv zu werden. Jeder kann Stifterin oder Stifter werden. Auch Unternehmen bietet die Bürgerstiftung eine Möglichkeit, an ihrem Standort in Aktion zu treten.
Über die Gründung der Bürgerstiftung Langenzenn berichtete die lokale Presse ausführlich. Sie ist u. a. auf folgenden Gebieten zum Wohle der Bevölkerung der Stadt Langenzenn tätig:
Über die jährliche Verwendung der Erträge aus dem Stiftungskapital entscheidet der Stiftungsrat zum Wohle der Bevölkerung der Stadt Langenzenn.
Der Stiftungsrat wird mit folgenden Personen besetzt: dem ersten Bürgermeister der Stadt Langenzenn als festes Mitglied und mit je einer Person pro Fraktion (für die jede Fraktion ein Vorschlagsrecht besitzt). Zudem kann der Stadtrat bei namhaften Zustiftungen weitere Personen in den Stiftungsrat aufnehmen.
Sie möchten sich als Stifterin oder Stifter für die Bürgerstiftung Langenzenn engagieren? Dann wenden Sie sich bitte an die Stadt Langenzenn oder an die Stiftungsexperten der Sparkasse Fürth, die ausführliches Informationsmaterial für Sie bereit halten.
Selbstverständlich nimmt die Bürgerstiftung Langenzenn nicht nur Zustiftungen, sondern auch Spenden entgegen. Stiftungszuwendungen können steuerlich geltend gemacht werden.
Ab einem Betrag von 500 Euro erhöht Ihre Zuwendung das Stiftungsvermögen, soweit sie nicht als Spende gekennzeichnet wurde. Spenden sind in jeder Höhe möglich.
IBAN: DE56 7625 0000 0009 9535 63
BIC: BYLADEM1SFU
Bankname: Sparkasse Fürth
Verwendungszweck: Bürgerstiftung Langenzenn
Ihre Zuwendung kann steuerlich geltend gemacht werden. Zuwendungen bis einschließlich 300,00 Euro können Sie einfach mittels Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug steuerlich geltend machen. Übersteigt Ihre Zuwendung den Betrag von 300,00 Euro, senden wir Ihnen gerne eine Zuwendungsbestätigung zu. Bitte geben Sie hierfür im Verwendungszweck Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift an. Lebzeitige Zuwendungen unter 500,00 Euro werden als Spende zeitnah für die Zwecke der Stiftung verwendet. Lebzeitige Zuwendungen ab 500,00 Euro erhöhen ohne eine anderweitige Festlegung zu 80% das Stiftungsvermögen und werden zu 20% für die Zwecke der Stiftung verwandt. Spenden sind in jeder Höhe möglich.