Stiftergemeinschaft Wilhermsdorf

Fördernde Stiftungen

Mit Zuwendungen an eine fördernde Stiftung zeigen Sie Verantwortung gegenüber Ihren Mitmenschen.

Die finanziellen Mittel fließen in Projekte Dritter, zum Beispiel in die Jugendarbeit, Altenpflege oder Begabtenförderung.

Fördernde Stiftungen im Überblick



Bürgerstiftung Wilhermsdorf

„Gemeinsam Gutes tun“ – mit diesem Motto lässt sich in drei Worten das Ziel der „Bürgerstiftung Wilhermsdorf“ sehr gut beschreiben. Gemeinsam können wir etwas bewegen, gemeinsam lassen sich auch schier unüberwindbare Probleme lösen. Gutes tun und Anderen helfen – das ist eine Aufgabe die für jeden selbstverständlich sein sollte.

Gute Gründe für die Bürgerstiftung

  • Ich kann dauerhaft Projekte in Wilhermsdorf zur Förderung des Gemeinwohls unterstützen.
  • Ich kann mit einer Zustiftung ein persönliches Zeichen setzen - für mich selbst, für meinen Lebenspartner, für die Gemeinde Wilhermsdorf.
  • Ich kann etwas von dem weitergeben, was ich selbst im Leben erhalten habe und übernehme gesellschaftliche Verantwortung.
  • Ich kann meine Zuwendungen an die Stiftung steuerlich geltend machen.
  • Ich kann anonym oder öffentlich stiften und damit etwas ewig Wirkendes schaffen.

In Wilhermsdorf wirken

Die "Bürgerstiftung Wilhermsdorf" ist u. a. auf folgenden Gebieten zum Wohle der Bevölkerung der Gemeinde Wilhermsdorf tätig:

  • öffentliches Gesundheitswesen
  • Jugend- und Altenhilfe
  • Kultur, Kunst und Denkmalpflege
  • Erziehung, Volks- und Berufsbildung, Studentenhilfe
  • Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege
  • Freie Wohlfahrtspflege
  • Rettung aus Lebensgefahr
  • Tierschutz
  • Sport
  • Heimatpflege und Heimatkunde
  • Wissenschaft und Forschung
  • Religion, Mildtätigkeit, kirchliche Zwecke

Über die jährliche Verwendung der Erträge aus dem Stiftungskapital entscheidet der Stiftungsrat zum Wohle der Bevölkerung der Gemeinde Wilhermsdorf. 

Der Stiftungsrat ist mit folgenden Personen besetzt:

  • Dem ersten Bürgermeister als festes Mitglied
  • jeweils einen Vertreter der drei Fraktionen, die am stärksten im Gemeinderat vertreten sind
  • Familienbeauftragte
  • Jugendbeauftragte
  • eine Person aus der Bürgerschaft

Zudem kann der Gemeinderat bei namhaften Zustiftungen weitere Personen in den Stiftungsrat aufnehmen.

Die Bürgerstiftung braucht Ihre Unterstützung

Sie möchten sich als Stifterin oder Stifter für die "Bürgerstiftung Wilhermsdorf" engagieren? Dann wenden Sie sich bitte an den Markt Wilhermsdorf oder an die Stiftungsexperten der Sparkasse Fürth, die ausführliches Informationsmaterial für Sie bereit halten.

Selbstverständlich nimmt die "Bürgerstiftung Wilhermsdorf" nicht nur Zustiftungen, sondern auch Spenden entgegen. Stiftungszuwendungen können steuerlich geltend gemacht werden.

Aktuelle News:

  • Spende über 2.000 Euro und erfolgreich auf dem Trinitatismarkt
  • Spende über 2.000 Euro und erfolgreich auf dem Trinitatismarkt
  • 4 neue öffentliche Defibrillatoren angeschafft

Presseberichte - Bürgerstiftung Wilhermsdorf

Bankverbindung der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Fürth:

IBAN: DE56 7625 0000 0009 9535 63
BIC: BYLADEM1SFU
Bankname: Sparkasse Fürth
Verwendungszweck: Bürgerstiftung Wilhermsdorf

Ihre Zuwendung kann steuerlich geltend gemacht werden. Zuwendungen bis einschließlich 300,00 Euro können Sie einfach mittels Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug steuerlich geltend machen. Übersteigt Ihre Zuwendung den Betrag von 300,00 Euro, senden wir Ihnen gerne eine Zuwendungsbestätigung zu. Bitte geben Sie hierfür im Verwendungszweck Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift an. Lebzeitige Zuwendungen unter 500,00 Euro werden als Spende zeitnah für die Zwecke der Stiftung verwendet. Lebzeitige Zuwendungen ab 500,00 Euro erhöhen ohne eine anderweitige Festlegung zu 80% das Stiftungsvermögen und werden zu 20% für die Zwecke der Stiftung verwandt. Spenden sind in jeder Höhe möglich.