„Gemeinsam Gutes tun“ – mit diesem Motto lässt sich in drei Worten das Ziel der „Bürgerstiftung Wilhermsdorf“ sehr gut beschreiben. Gemeinsam können wir etwas bewegen, gemeinsam lassen sich auch schier unüberwindbare Probleme lösen. Gutes tun und Anderen helfen – das ist eine Aufgabe die für jeden selbstverständlich sein sollte.
Gute Gründe für die Bürgerstiftung
Die "Bürgerstiftung Wilhermsdorf" ist u. a. auf folgenden Gebieten zum Wohle der Bevölkerung der Gemeinde Wilhermsdorf tätig:
Über die jährliche Verwendung der Erträge aus dem Stiftungskapital entscheidet der Stiftungsrat zum Wohle der Bevölkerung der Gemeinde Wilhermsdorf.
Der Stiftungsrat ist mit folgenden Personen besetzt:
Zudem kann der Gemeinderat bei namhaften Zustiftungen weitere Personen in den Stiftungsrat aufnehmen.
Sie möchten sich als Stifterin oder Stifter für die "Bürgerstiftung Wilhermsdorf" engagieren? Dann wenden Sie sich bitte an den Markt Wilhermsdorf oder an die Stiftungsexperten der Sparkasse Fürth, die ausführliches Informationsmaterial für Sie bereit halten.
Selbstverständlich nimmt die "Bürgerstiftung Wilhermsdorf" nicht nur Zustiftungen, sondern auch Spenden entgegen. Stiftungszuwendungen können steuerlich geltend gemacht werden.
IBAN: DE56 7625 0000 0009 9535 63
BIC: BYLADEM1SFU
Bankname: Sparkasse Fürth
Verwendungszweck: Bürgerstiftung Wilhermsdorf
Ihre Zuwendung kann steuerlich geltend gemacht werden. Zuwendungen bis einschließlich 300,00 Euro können Sie einfach mittels Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug steuerlich geltend machen. Übersteigt Ihre Zuwendung den Betrag von 300,00 Euro, senden wir Ihnen gerne eine Zuwendungsbestätigung zu. Bitte geben Sie hierfür im Verwendungszweck Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift an. Lebzeitige Zuwendungen unter 500,00 Euro werden als Spende zeitnah für die Zwecke der Stiftung verwendet. Lebzeitige Zuwendungen ab 500,00 Euro erhöhen ohne eine anderweitige Festlegung zu 80% das Stiftungsvermögen und werden zu 20% für die Zwecke der Stiftung verwandt. Spenden sind in jeder Höhe möglich.