Oftmals gibt es in einer Stadt zwar viele Ideen und Ansätze, doch leider fehlt für die Umsetzung das nötige Geld. Die "Bürgerstiftung Zirndorf" will Menschen in Zirndorf helfen, ob aus persönlichen Schwierigkeiten oder mit der Verwirklichung gesellschaftlich wichtiger Maßnahmen: "Bürger helfen Bürgern."
Die "Bürgerstiftung Zirndorf" dient den Menschen in der Stadt Zirndorf durch die Unterstützung von Projekten in folgenden Bereichen:
Über die Verwendung der Stiftungserträge entscheidet der Stiftungsrat. Vorschläge hierzu können von allen Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Zirndorf eingereicht werden. Bei Fragen helfen Ihnen die Kontaktstellen der Stiftung gerne weiter.
Gute Gründe, die "Bürgerstiftung Zirndorf" zu unterstützen:
Sie möchten sich als Stifterin oder Stifter für die "Bürgerstiftung Zirndorf" engagieren? Dann wenden Sie sich bitte an die Stadt Zirndorf oder an die Stiftungsexperten der Sparkasse Fürth, die ausführliches Informationsmaterial für Sie bereit halten.
Selbstverständlich nimmt die "Bürgerstiftung Zirndorf" nicht nur Zustiftungen, sondern auch Spenden entgegen. Stiftungszuwendungen können steuerlich geltend gemacht werden.
IBAN: DE56 7625 0000 0009 9535 63
BIC: BYLADEM1SFU
Bankname: Sparkasse Fürth
Verwendungszweck: Bürgerstiftung Zirndorf
Ihre Zuwendung kann steuerlich geltend gemacht werden. Zuwendungen bis einschließlich 300,00 Euro können Sie einfach mittels Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug steuerlich geltend machen. Übersteigt Ihre Zuwendung den Betrag von 300,00 Euro, senden wir Ihnen gerne eine Zuwendungsbestätigung zu. Bitte geben Sie hierfür im Verwendungszweck Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift an. Lebzeitige Zuwendungen unter 500,00 Euro werden als Spende zeitnah für die Zwecke der Stiftung verwendet. Lebzeitige Zuwendungen ab 500,00 Euro erhöhen ohne eine anderweitige Festlegung zu 80% das Stiftungsvermögen und werden zu 20% für die Zwecke der Stiftung verwandt. Spenden sind in jeder Höhe möglich.