Stiftergemeinschaft Fürth

Fördernde Stiftungen

Mit Zuwendungen an eine fördernde Stiftung zeigen Sie Verantwortung gegenüber Ihren Mitmenschen.

Die finanziellen Mittel fließen in Projekte Dritter, zum Beispiel in die Jugendarbeit, Altenpflege oder Begabtenförderung.

Fördernde Stiftungen im Überblick



Dr. Andrea Fetz Stiftungen für Tafeln in Nürnberg und dem Nürnberger Land

Zwei Stiftungen fördern die Tafeln in Nürnberg und dem Nürnberger Land

Die "Dr. Andrea Fetz Stiftung Nürnberger Tafel" fördert die Nürnberger Tafel. Sie hilft sozial schwächeren Menschen ihre Ernährung zu sichern, die sie sich sonst nicht leisten könnte, denn nicht alle Menschen in Deutschland haben ihr tägliches Brot – obwohl es Lebensmittel im Überfluss gibt. Für viele sozial schwache Familien sind diese zu teuer. Doch die Nürnberger Tafel verteilt nicht nur Nahrung, sie bietet auch Kleidung und mehr für einen geringen Preis.

Die "Dr. Andrea Fetz Stiftung für Tafeln im Nürnberger Land" unterstützt dauerhaft die Tafeln außerhalb der Stadt Nürnberg mit Ausgabestellen in Altdorf, Burgthann, Feucht, Hersbruck, Lauf, Röthenbach, Schnaittach, Schwaig, Schwarzenbruck und Winkelhaid, an die sich Bedürftige im Landkreis wenden können.

Impressionen:

Bankverbindung der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Fürth:

IBAN: DE56 7625 0000 0009 9535 63
BIC: BYLADEM1SFU
Bankname: Sparkasse Fürth
Verwendungszweck: Dr. Andrea Fetz Stiftung Nürnberger Tafel oder Dr. Andrea Fetz Stiftung für Tafeln im Nürnberger Land

Ihre Zuwendung kann steuerlich geltend gemacht werden. Zuwendungen bis einschließlich 300,00 Euro können Sie einfach mittels Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug steuerlich geltend machen. Übersteigt Ihre Zuwendung den Betrag von 300,00 Euro, senden wir Ihnen gerne eine Zuwendungsbestätigung zu. Bitte geben Sie hierfür im Verwendungszweck Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift an. Lebzeitige Zuwendungen unter 500,00 Euro werden als Spende zeitnah für die Zwecke der Stiftung verwendet. Lebzeitige Zuwendungen ab 500,00 Euro erhöhen ohne eine anderweitige Festlegung zu 80% das Stiftungsvermögen und werden zu 20% für die Zwecke der Stiftung verwandt. Spenden sind in jeder Höhe möglich.