Stiftergemeinschaft Fürth

Fördernde Stiftungen

Mit Zuwendungen an eine fördernde Stiftung zeigen Sie Verantwortung gegenüber Ihren Mitmenschen.

Die finanziellen Mittel fließen in Projekte Dritter, zum Beispiel in die Jugendarbeit, Altenpflege oder Begabtenförderung.

Fördernde Stiftungen im Überblick



Fürther Stiftung Haus für Mutter und Kind, Wohnheime Frühlingstraße

Wohnangebote für junge Mütter und ihre Kinder

Mutter-Kind-Heime bieten schwangeren Frauen und Müttern, die sich in besonderen Lebenslagen befinden die nötige Hilfe und Unterstützung, um ein selbständiges Leben zu führen und eine gemeinsame und stabile Zukunft mit ihrem Kind aufbauen zu können. 

Mit unterschiedlichen Wohn- und Betreuungsformen begleitet das Mitarbeiterteam der Wohnheime Frühlingstraße die Mädchen und Frauen auf ihrem Weg:
    •    Hilfestellung zur Wiedereingliederung nach Therapieaufenthalten
    •    Nachsorge für Frauen aus dem Strafvollzug
    •    Betreuung von Säuglingen und Kleinkindern in der Tageskrippe
    •    Begleitung psychisch kranker Frauen
    •    Betreuung von jungen Erwachsenen in besonderen sozialen Schwierigkeiten
    •    Mobile Betreuung
    •    Förderung von Qualifizierung, Berufsfindung und Arbeitsmaßnahmen

Wenn auch Sie sich als Stifter für die "Fürther Stiftung Haus für Mutter und Kind, Wohnheime Frühlingstraße" engagieren möchten, halten Ihr(e) persönliche(r) Berater(in) oder die Stiftungsexperten der Sparkasse Fürth ausführliche Informationen für Sie bereit. Sie stehen Ihnen für ein persönliches Gespräch gerne zur Verfügung.
Selbstverständlich nimmt die "Fürther Stiftung Haus für Mutter und Kind, Wohnheime Frühlingstraße" auch gerne Spenden in jeder Höhe oder in das Grundstockvermögen der Stiftung ab 200 Euro entgegen.

Stiftungszweck

Ziel der „Fürther Stiftung Haus für Mutter und Kind, Wohnheime Frühlingstraße“ ist es die Arbeit der Einrichtung zu unterstützen und somit die Eigenständigkeit und Eigenverantwortlichkeit von Müttern zu entwickeln, zu fördern und zu stabilisieren. Denn nur so ist langfristig eine selbständige Lebensführung und eine stabile Mutter-Kind-Beziehung möglich. Gleichzeitig wird die Basis geschaffen für eine gesunde Entwicklung des Kindes – körperlich, seelisch und emotional.

Aktuelle News:

Impressionen von der erlebnispädagogischen Reise zu den Mittendrin-Konzerten in Salzburg:

  • Stiftung Haus für Mutter und Kind
  • Stiftung Haus für Mutter und Kind
  • Stiftung Haus für Mutter und Kind
  • Stiftung Haus für Mutter und Kind
  • Stiftung Haus für Mutter und Kind

Presseberichte - Fürther Stiftung Haus für Mutter und Kind, Wohnheime Frühlingstraße

Bankverbindung der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Fürth:

IBAN: DE56 7625 0000 0009 9535 63
BIC: BYLADEM1SFU
Bankname: Sparkasse Fürth
Verwendungszweck: Fürther Stiftung Haus für Mutter und Kind

Ihre Zuwendung kann steuerlich geltend gemacht werden. Zuwendungen bis einschließlich 300,00 Euro können Sie einfach mittels Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug steuerlich geltend machen. Übersteigt Ihre Zuwendung den Betrag von 300,00 Euro, senden wir Ihnen gerne eine Zuwendungsbestätigung zu. Bitte geben Sie hierfür im Verwendungszweck Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift an. Lebzeitige Zuwendungen unter 500,00 Euro werden als Spende zeitnah für die Zwecke der Stiftung verwendet. Lebzeitige Zuwendungen ab 500,00 Euro erhöhen ohne eine anderweitige Festlegung zu 80% das Stiftungsvermögen und werden zu 20% für die Zwecke der Stiftung verwandt. Spenden sind in jeder Höhe möglich.