Die "Landkreis Stiftung Fürth" wurde im Rahmen der "Stiftergemeinschaft der Sparkasse Fürth" errichtet und ist eine so genannte nichtselbstständige Stiftung, auch Treuhandstiftung genannt. Sie ist – einfach gesagt – ein Zusammenschluss vieler Stifter unter einem Dach.
Über die Verwendung der Erträge aus dem Stiftungskapital entscheidet der Stiftungsrat zum Wohle der Bevölkerung des Landkreises Fürth.
Selbstverständlich kann der Stifter die Stiftung auch persönlich repräsentieren - z. B. bei der Überreichung eines Schecks an die geförderte Einrichtung.
Das Stiftungskapital wird gemeinsam verwaltet und angelegt. Die Verwaltung der Stiftungen wird von der "DT Deutsche Stiftungstreuhand AG" zentral übernommen, die in der Stiftungsverwaltung über langjährige Erfahrung verfügt.
IBAN: DE56 7625 0000 0009 9535 63
BIC: BYLADEM1SFU
Bankname: Sparkasse Fürth
Verwendungszweck: Landkreis Stiftung Fürth
Ihre Zuwendung kann steuerlich geltend gemacht werden. Zuwendungen bis einschließlich 300,00 Euro können Sie einfach mittels Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug steuerlich geltend machen. Übersteigt Ihre Zuwendung den Betrag von 300,00 Euro, senden wir Ihnen gerne eine Zuwendungsbestätigung zu. Bitte geben Sie hierfür im Verwendungszweck Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift an. Lebzeitige Zuwendungen unter 500,00 Euro werden als Spende zeitnah für die Zwecke der Stiftung verwendet. Lebzeitige Zuwendungen ab 500,00 Euro erhöhen ohne eine anderweitige Festlegung zu 80% das Stiftungsvermögen und werden zu 20% für die Zwecke der Stiftung verwandt. Spenden sind in jeder Höhe möglich.