2011 wurde die „Stadtstiftung Fürth“ unter dem Dach der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Fürth gegründet. Das oberste Anliegen dieser Stiftung ist die Förderung der Jugend und besonders der Jugendsozialarbeit. Der zweite Stiftungszweck ist die Pflege der Heimat. Schnell und unbürokratisch wird jede Spende und der Ertrag aus einer Zustiftung dem gewünschten Stiftungszweck zugeführt. Das Geld bleibt in der Heimatstadt und kommt einem gemeinnützigen Zweck zugute.
Die „Stadtstiftung Fürth“ bringt soziale Ideen und die notwendigen finanziellen Mittel zusammen. Der grundlegende Vorteil: Es muss keine hohe Summe sein, ob kleiner Beitrag oder großes Vermögen, jeder kann stiften und damit Gutes tun. Jeder Betrag hilft unserer Stadt weiter, weil sich darin auch der Zusammenhalt der Fürtherinnen und Fürther zeigt.
Wenn auch Sie sich als Stifter für die "Stadtstiftung Fürth" engagieren möchten, wenden Sie sich bitte an die "Stadtstiftung Fürth" oder an die Stiftungsexperten der Sparkasse Fürth. Dort erhalten Sie, ausführliches Informationsmaterial. Selbstverständlich nimmt die Stadtstiftung Fürth nicht nur Zustiftungen, sondern auch Spenden entgegen. Stiftungszuwendungen können steuerlich geltend gemacht werden. Ab einem Betrag von 200 Euro erhöht Ihre Zuwendung das Stiftungsvermögen, soweit sie nicht als Spende gekennzeichnet wurde. Spenden sind in jeder Höhe möglich.
IBAN: DE56 7625 0000 0009 9535 63
BIC: BYLADEM1SFU
Bankname: Sparkasse Fürth
Verwendungszweck: Stadtstiftung Fürth
Ihre Zuwendung kann steuerlich geltend gemacht werden. Zuwendungen bis einschließlich 300,00 Euro können Sie einfach mittels Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug steuerlich geltend machen. Übersteigt Ihre Zuwendung den Betrag von 300,00 Euro, senden wir Ihnen gerne eine Zuwendungsbestätigung zu. Bitte geben Sie hierfür im Verwendungszweck Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift an. Lebzeitige Zuwendungen unter 500,00 Euro werden als Spende zeitnah für die Zwecke der Stiftung verwendet. Lebzeitige Zuwendungen ab 500,00 Euro erhöhen ohne eine anderweitige Festlegung zu 80% das Stiftungsvermögen und werden zu 20% für die Zwecke der Stiftung verwandt. Spenden sind in jeder Höhe möglich.