Stiftergemeinschaft Fürth

Fördernde Stiftungen

Mit Zuwendungen an eine fördernde Stiftung zeigen Sie Verantwortung gegenüber Ihren Mitmenschen.

Die finanziellen Mittel fließen in Projekte Dritter, zum Beispiel in die Jugendarbeit, Altenpflege oder Begabtenförderung.

Fördernde Stiftungen im Überblick



Landkreis Stiftung Fürth

Landkreis Stiftung Fürth

Die "Landkreis Stiftung Fürth" wurde im Rahmen der "Stiftergemeinschaft der Sparkasse Fürth" errichtet und ist eine so genannte nichtselbstständige Stiftung, auch Treuhandstiftung genannt. Sie ist – einfach gesagt – ein Zusammenschluss vieler Stifter unter einem Dach.

Über die Verwendung der Erträge aus dem Stiftungskapital entscheidet der Stiftungsrat zum Wohle der Bevölkerung des Landkreises Fürth.

Selbstverständlich kann der Stifter die Stiftung auch persönlich repräsentieren - z. B. bei der Überreichung eines Schecks an die geförderte Einrichtung.

Das Stiftungskapital wird gemeinsam verwaltet und angelegt. Die Verwaltung der Stiftungen wird von der "DT Deutsche Stiftungstreuhand AG" zentral übernommen, die in der Stiftungsverwaltung über langjährige Erfahrung verfügt.

Gute Gründe, die Landkreis Stiftung Fürth zu unterstützen:

  • Ich kann dauerhaft im Landkreis Fürth Projekte zur Förderung von Jugend und Familie unterstützen. Die zu fördernde Einrichtung kann ich individuell bestimmen.
  • Mit einer Zustiftung kann ich ein persönliches Andenken an meine Ahnen, meinen Lebenspartner oder mich selbst schaffen.
  • Ich kann etwas von dem weitergeben, was ich selbst im Leben erhalten habe, und übernehme gesellschaftliche Verantwortung.
  • Eine Stiftung gilt ewig; viele Stiftungen, auch in der Region Fürth, haben Jahrhunderte überdauert und wirken noch immer segensreich.
  • Stiften kann ich entweder anonym oder mit öffentlichem Bekenntnis.
  • Die Zuwendungen an die Stiftung können steuerlich geltend gemacht werden.

Aktuelle News:

Presseberichte - Landkreis Stiftung Fürth

Bankverbindung der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Fürth:

IBAN: DE56 7625 0000 0009 9535 63
BIC: BYLADEM1SFU
Bankname: Sparkasse Fürth
Verwendungszweck: Landkreis Stiftung Fürth

Ihre Zuwendung kann steuerlich geltend gemacht werden. Zuwendungen bis einschließlich 300,00 Euro können Sie einfach mittels Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug steuerlich geltend machen. Übersteigt Ihre Zuwendung den Betrag von 300,00 Euro, senden wir Ihnen gerne eine Zuwendungsbestätigung zu. Bitte geben Sie hierfür im Verwendungszweck Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift an. Lebzeitige Zuwendungen unter 500,00 Euro werden als Spende zeitnah für die Zwecke der Stiftung verwendet. Lebzeitige Zuwendungen ab 500,00 Euro erhöhen ohne eine anderweitige Festlegung zu 80% das Stiftungsvermögen und werden zu 20% für die Zwecke der Stiftung verwandt. Spenden sind in jeder Höhe möglich.